
Typisch für Leasing-Verträge ist, dass der Leasing-Geber alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag, darin enthalten auch die Gewährleistungsansprüche, an den Leasing-Nehmer abtritt. Dieser kann also wie ein Käufer etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten einfordern. Zum Ende des Leasing-...
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